Schulordnung der Albert-Gutzmann-Schule

Das gemeinsame Zusammenleben wird auch durch angemessenes äußerliches Erscheinen beeinflusst. Öffentlichkeitserregende Bekleidung, politische Werbungen auf Kleidung oder Schulsachen und eine als sexuelle Belästigung wirkende Erscheinung sind untersagt. Alle Kopfbedeckungen werden im Schulgebäude abgenommen.

I. Allgemeines

1. Zusammenleben

Das gemeinsame Zusammenleben wird auch durch angemessenes äußerliches Erscheinen beeinflusst. Öffentlichkeitserregende Bekleidung, politische Werbung auf der Kleidung oder den Schulsachen, die nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit und gesellschaftlich, politischer Teilhabe geschützt sind, sind untersagt.

2. Unsere Schule besteht aus zwei Schulteilen

aus der verlässlichen Halbtagsgrundschule mit offenem Ganztagesbetrieb und dem sonderpädagogischen Förderzentrum "Sprache".

Die verlässliche Halbtagsgrundschule hat offenen offenen Ganztagsbetrieb (OGB)

3. Fahrräder sind auf dem Schulhof zu schieben, im Fahrradständer abzustellen und persönlich zu sichern.

Technisches Spielzeug (z.B. Gameboy, MP3-Player) oder andere elektronische Geräte sind in den Schulgebäuden nicht gestattet. Die Benutzung von Handys ist während der gesamten Schulzeit untersagt. In dringenden Fällen gelten für Lehrkräfte Ausnahmeregelungen. Bei Verstößen werden die Geräte eingezogen und nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

4. Es ist nicht gestattet, Körper und Geist gefährdende Gegenstände und Mittel mitzubringen.

5. Alle Schulmöbel, sowie die Lehr- und Lernmittel, sind pfleglich zu behandeln.

Dieses gilt auch für ausgestellte Schülerarbeiten. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung fremden Eigentums ist der/die Schuldige bzw. sind die Erziehungsberechtigten zu vollem Schadensersatz verpflichtet.

6. Fundgegenstände werden beim Klassenlehrer oder beim Hausmeister abgegeben.

7. Diebstähle und Sachbeschädigungen sind sofort beim Klassenlehrer anzuzeigen.

II. Stunden und Pausenordnung

Der Hort öffnet um 6.00 Uhr.

Die Frühaufsicht der Pädagogen beginnt um 7.30 Uhr.

Die Schüler benutzen nur den Haupteingang über den Schulhof.

Sie finden sich zur 1. Stunde um 7.50 Uhr zur Vorbereitung auf den Unterricht ein.

Eltern begleiten ihre Kinder nur bis auf den Schulhof.

Alle Schüler müssen pünktlich zum Unterrichtsbeginn in der Schule sein.

Um 8.00 Uhr wird das Schulhaus verschlossen.

Eltern, Besucher und zu spät kommende Schüler haben jederzeit Zugang zum Sekretariats- und Schulleitungsbereich.

Schüler/innen der Klassenstufe 1 werden in den ersten beiden Unterrichtswochen vom Schulhof abgeholt.

In allen Klassen gibt es einheitliche Klassenregeln für das Verhalten im Unterricht und in den Pausen.

Unterrichtszeiten

Regulärer UnterrichtVerkürzter Unterricht (bei Starker Hitze)
1. Stunde: 8.00 - 8.40 Uhr1. Stunde: 8.00 - 8.40 Uhr
– Frühstückspause (15 Min.) –– Frühstückspause (15 Min.) –
2. Stunde: 8.55 - 9.35 Uhr2. Stunde: 8.55 - 9.35 Uhr
– Hofpause ( 20 Min.) –– Hofpause ( 20 Min.) –
3. Stunde: 09.55 - 10.35 Uhr3. Stunde: 09.55 - 10.25 Uhr
4. Stunde: 10.45 - 11.25 Uhr4. Stunde: 10.30 - 11.00 Uhr
– Mittagspause / Hofpause (30 Min.) –5. Stunde: 11.05 - 11.35 Uhr
5. Stunde: 11.55 - 12.35 Uhr– Mittagspause / Hofpause (30 Min.) –
6. Stunde: 12.45 - 13.25 Uhr6. Stunde: 12.15 - 12.45 Uhr
7. Stunde: 13.30 - 14.10 Uhr7. Stunde: 12.50 - 13.20 Uhr


Öffnungszeiten des Sekretariats für Schüler/innen

09.35 Uhr - 09.55 Uhr
11.25 Uhr - 11.55 Uhr


Unfälle und Verletzungen sind jederzeit unverzüglich zu melden.
Besucher melden sich bitte im Sekretariat bzw. bei der Hortleitung an.


Verhalten während der Pausen

In den Pausen gelten die festgelegten Regeln für alle Schüler/innen.

Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht gestattet: In besonderen Fällen können Lehrkräfte eine Genehmigung erteilen.

Während der kleinen Pausen halten sich die Schüler/innen in ihren Klassenräumen auf.

Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht gestattet.

Die Hofpausen verbringen alle Schüler/innen bei entsprechenden Wetterbedingungen auf dem Schulhof.

Bei schlechtem Wetter wird dreimal abgeklingelt. Alle Schüler/innen verbleiben dann in den Klassenräumen.

Die Schüler/innen halten sich auf den Treppen rechts. Das Treppengeländer ist keine Rutsche und kein Klettergerüst.

Sportliche Aktivitäten (z.B. Ball- und Schneeballspiele) sind nur an festgelegten Plätzen unter Aufsicht gestattet.

Hof 1: eingezäunter Sportplatz

Hof 2: unter der Turnhalle am Basketballkorb und an den Tischtennisplatten

Es wird nicht mit Gegenständen geworfen.

Die Grünanlagen auf dem Gelände sind zu schützen.

Auf jeder Etage befinden sich Toilettenräume. Diese sind sauber zu halten und nicht als Aufenthaltsräume zu nutzen.

Klassenämter

Jede Klasse ab Klasse 5 wählt zwei Klassensprecher. Nur diese sind berechtigt, in den kleinen Pausen nach Änderungen des Stundenplanes zu sehen. Außerdem werden Schüler als Ordnungsdienst und Klassenbuchbeauftragte eingesetzt. Weiterhin können die Fachlehrer Fachhelfer einsetzen.

Fachunterricht

Der Fachunterricht findet in der Regel in den dafür vorgesehenen Fachräumen statt. Alle Fachräume sind nur in Begleitung der entsprechenden Lehrer zu betreten. Die Schüler führen nur die zum Fach gehörenden Unterrichtsmaterialien mit sich. Die Fachlehrer sind für das Verschließen der Fach- und Klassenräume verantwortlich.

Beendigung des Unterrichtes / des Hortes

Nach Beendigung des Unterrichtes und/oder des Hortes sind von den Schülern alle Stühle hochzustellen, die Arbeitsplätze sauber und ordentlich zu verlassen, die Fenster zu schließen, das Licht auszuschalten und alle Jalousien hochzuziehen.

Alle Räume sind durch den Lehrer/Erzieher zu verschließen.

Die Schüler verlassen das Schulgelände nach Unterrichtsschluss unverzüglich über die entsprechenden Ausgänge.

Kinder, die nicht den Hort besuchen, werden von 13.30 Uhr bis spätestens 13.45 Uhr auf dem Schulhof/im Foyer betreut.

Für die Abholung am Nachmittag werden folgende Eingänge genutzt:

Kinder des Förderzentrums: Eingang Orthstraße

Kinder der Grundschule: Eingang Wiesenstraße

Die Eingänge sind von 15.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.

Essenpausen

Die Esseneinnahme erfolgt für alle Schüler in der Mensa.

Die Essenzeiten werden für die Klassenstufen je nach Stundenplan festgelegt und hängen in der Mensa aus.

Die Mensa ist nur von Essenteilnehmern zu nutzen und kein Aufenthaltsraum für weitere Schüler.

Die Mensa ist nicht als Durchgang zu benutzen.

III. Fehlen und Beurlaubung vom Unterricht

Fehlen eines Schülers

Gründe für plötzliches Fehlen können in der Regel nur unvorhergesehene Ereignisse wie z.B. Erkrankungen sein. In diesem Fall benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule umgehend telefonisch.

Beim Wiedererscheinen ist der Klassenleiter durch die Erziehungsberechtigten schriftlich über Grund und Dauer des Fehlens zu unterrichten.

Für längere Fehlzeiten ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Beurlaubung

Beurlaubungen vom Unterricht sind auf der Grundlage der Ausführungsvorschrift Schulpflicht möglich.

Dazu ist spätestens 14 Tage vor Eintritt des Anlasses ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten in der Schule einzureichen.

IV. Haftung

1. Bei Verstößen gegen diese Schulordnung werden entsprechende Erziehungs– und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

2. Schüler und ihre Erziehungsberechtigten haften und sind schadensersatzpflichtig für die von den Schülern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden entsprechend Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.

3. Bei der Begehung von eventuellen Straftaten auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der entsprechenden Lehrkraft über eine Strafanzeige.

4. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung privater Gegenstände (z.B. Spielzeug, Handys, Fahrräder u. ä.) auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.

V. Inkrafttreten und Geltungsdauer

1. Die hier vorliegende Fassung der Schulordnung ist seit 15. März 2012 in Kraft.

2. Diese Schulordnung gilt für ein Schuljahr, die Geltungsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls die Schulkonferenz nicht vor Ablauf eine Änderung beschließt.

3. Alle Lehrer und Klassen erhalten ein Exemplar der Schulordnung. Die Erziehungsberechtigten werden über die Schulordnung informiert.

4. Die Schulordnung wird in beiden Gebäuden im Eingangsbereich sichtbar angebracht.