Anmeldung für die EFöB

Hier finden Sie die wichtigen Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes im Hort der Albert-Gutzmann-Schule.

Anmeldung

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule ist mit der Anmeldung zum Schulbesuch in jedem Fall zu beantragen.

Dabei ist zu beachten, dass das Kita-Jahr am 31.07. endet, und die Hortbetreuung somit am 01.08. beginnt. Die Anmeldung kann auch nach der Einschulung des Kindes erfolgen, aber spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Der Antrag ist bei der verantwortlichen Leiterin des Hortes zu stellen.

Für Kinder der Jahrgangstufen 1 und 2, die den Hort in der Kernzeit von 13.30 bis 16.00 Uhr besuchen, ist kein Bedarfsnachweis mehr notwendig. Nur der Bedarf über die Kernzeit hinaus muss weiterhin nachgewiesen werden.

Für die 5. und 6. Klasse muss die ergänzende Betreuung bei Bedarf erneut beantragt werden.

Betreuungsumfang ändern

Ein Antrag auf eine gewünschte Erweiterung des Betreuungsumfangs, beispielsweise wenn sich die Arbeitszeit der Eltern während des Schuljahres erhöht, kann jederzeit gestellt werden. Hierfür werden die Vordrucke wie zur Erstanmeldung genutzt. Soll der Betreuungsumfang reduziert werden, genügt ein formloser Antrag bis zum 15. des Monats. Der reduzierte Betreuungsumfang gilt dann ab dem Folgemont.

Kosten

Die Beteiligung der Eltern an den Kosten der ergänzenden Betreuung ist einheitlich geregelt. Die Kosten setzen sich aus dem Betreuungsanteil und einem Kostenanteil für die Verpflegung zusammen. Die Kostenbeteiligung für die Betreuung richtet sich nach dem Familieneinkommen, dem Zeitumfang des Bedarfes und weiteren gesetzlich geregelten Ermäßigungen, zum Beispiel nach der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren.

Der Hortbesuch für Kinder der Jahrgangstufen 1 und 2 ist kostenlos. Wichtig: Eltern müssen aber trotzdem bei der Schule einen Antrag auf die ergänzende Förderung und Betreuung stellen.

Ansprechpartnerin

  • EFöB-Leitung

    Herr A. Horstmann
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