Unsere Mannschaften waren zum Abschluss der Grundschulliga 2022/2023 am Samstag in der Max-Schmeling-Halle mit Erfolg dabei ...
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Jedes Kind hat seine eigenen Stärken, die ihm ein Leben mit viel Freude und eine tolle persönliche Entwicklung ermöglichen. Die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) an der Albert-Gutzmann-Schule möchte genau diese Fähigkeiten im Rahmen des Ganztagsangebots mit jedem Kind entdecken und sie entfalten - ob im Bereich Sport und Bewegung, in der Kunst, in der Musik, im Theater oder auf einem ganz anderen Gebiet.
Wer?
Als Träger der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) und erfolgreicher Sportverein ist ALBA BERLIN bundesweit für seine Arbeit im Kinder- und Jugendbereich anerkannt. Das junge und dynamische Team an der Albert-Gutzmann-Schule geht mit vielseitigen beruflichen Erfahrungen und Hintergründen sowie den Erstsprachen Deutsch, Türkisch, Arabisch, Polnisch, Serbisch, Spanisch und Koreanisch auf die Persönlichkeit eines jeden Kindes und seine eigene Fähigkeiten ein. Freiwilligkeit, Verständnis und Vertrauen sind die Grundsätze unserer pädagogischen Arbeit, die sich am aktuellen Berliner Bildungsprogramm für die offene Ganztagsgrundschule orientiert. So sorgen wir für motivierende Bildung über den Schulalltag hinaus und einen guten Übergang in die weiterführenden Schulen.
Für wen?
Die ergänzende Förderung und Betreuung an der Albert-Gutzmann-Schule kann für alle Schüler*innen der ersten bis sechsten Klasse beantragt werden.
Wo?
Die Kinder werden direkt am Schulstandort in Haus 3 betreut. Dabei werden neun Gruppenräume einzeln genutzt. Zwei große Schulhöfe, zwei Turnhallen, Computerräume sowie jeweils ein Theater-, Werk-, Kunst- und Psychomotorikraum bieten zudem Platz für zahlreiche Aktivitäten, Projekte und AGs.
Was?
Die Kinder können die ganze Woche über von 06.00 bis 18.00 Uhr betreut werden. Die Betreuung beginnt und endet mit der persönlichen An- und Abmeldung bei den Erzieher*innen.
08.00 bis 13.30 Uhr: Während der Unterrichtszeit sind die Erzieher*innen fest in die Gestaltung des Ganztages eingebunden. In den Klassenstufen 1 bis 6 gibt es feste Klassenteams zwischen Lehrkraft und Erzieher*in. Das ermöglicht eine gezielte Anleitung, Förderung und Unterstützung der Kinder während der Unterrichtszeit.
11.30 bis 14.00 Uhr: In der Mittagszeit essen die Kinder zu festen Zeiten mit den jeweiligen Bezugserzieher*innen in der Mensa.
12.00 bis 13.30 Uhr: Im Gruppenraum können sich die Kinder unter Aufsicht der Erzieher*innen entspannen, bewegen und gemeinsam spielen. Auch Kinder, die nicht für die eFöB angemeldet sind, werden bis 13.30 Uhr verlässlich von einer pädagogischen Fachkraft betreut.
13.30 bis 14.15 Uhr: Von Montag bis Donnerstag werden zu dieser Zeit im Klassenraum die Schulaufgaben erledigt. Durch die enge Zusammenarbeit in den Klassenteams können die Erzieher*innen die Selbständigkeit der Kinder bei der Erledigung der Schulaufgaben gezielt fördern und anleiten. Alle AG- und Projektzeiten richten sich danach. Der Freitag ist ein schulaufgabenfreier Gruppentag.
14.30 bis 15.30 Uhr: Am Nachmittag starten angeleitete Aktivitäten, gruppenübergreifende Angebote, Projekte, AGs und eine Bewegungszeit. Den Kindern steht ein vielfältiges Angebot, aus dem sie frei nach Interesse wählen und sich mit einer Laufkarte an- und abmelden können.
15.30 bis 16.00 Uhr: Zum Abschluss des Nachmittags treffen sich alle Kinder mit den Erzieher*innen in ihren Gruppenräumen. Hier werden die Kinder abgeholt oder gehen, in Absprache mit den Eltern, allein nach Hause.
16.00 bis 18.00 Uhr: Bis zum frühen Abend ist eine Spätbetreuung eingerichtet.
Wann?
Wochentag |
Angebotszeit |
Montag |
6.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag |
6.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch |
6.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag |
6.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
6.00 - 18.00 Uhr |
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Teilnahme am Hortprogramm der ergänzenden Förderung und Betreuung muss mit der Anmeldung zum Schulbesuch beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Kita-Jahr am 31. Juli endet und die Hortbetreuung somit am 01. August beginnt. Eine Anmeldung ist auch noch nach der Einschulung des Kindes möglich, muss aber spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuung eingegangen sein. Der Antrag wird bei der verantwortlichen Leiterin des Horts gestellt.
Für Kinder der Jahrgangstufen 1 und 2, die den Hort besuchen, ist kein Bedarfsnachweis notwendig. Für die dritte, fünfte und sechste Klasse muss die Hortbetreuung erneut beantragt werden.
Wie lassen sich die Betreuungszeiten anpassen?
Soll der Betreuungsumfang erweitert werden, etwa weil sich die Arbeitszeit der Eltern während des Schuljahres erhöht, kann jederzeit ein Antrag ohne Bedarfsnachweis gestellt werden.
Was kostet die Betreuung?
Die Kosten des Hortprogramms entstehen durch die Betreuung der Kinder. Für die Beteiligung der Eltern an diesen Kosten gibt es eine einheitliche Regelung: Sie richtet sich nach dem Einkommen der Familie, dem Zeitumfang der Betreuung und weiteren gesetzlich geregelten Ermäßigungen, zum Beispiel nach der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren. Für Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 ist der Hortbesuch kostenlos. Einen Antrag auf die ergänzende Förderung und Betreuung müssen die Eltern aber trotzdem stellen. Ab der dritten Klasse ist die Betreuung im Hort kostenpflichtig.
Haus 3 - Erdgeschoss
Etagentelefon: 0171 260 8233
Haus 3 - Erdgeschoss
Etagentelefon: 0171 260 8233
Haus 3 - 1. Obergeschoss
Etagentelefon: 0171 260 8853
Haus 3 - 1. Obergeschoss
Etagentelefon: 0171 260 8853
Haus 3 - 1. Obergeschoss
Etagentelefon: 0171 170 9473
Haus 3 - 1. Obergeschoss
Etagentelefon: 0171 170 9473
Haus 3 - 2. Obergeschoss
Etagentelefon: 0171 260 8182
Haus 3 - 2. Obergeschoss
Etagentelefon: 0171 260 7717
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Etagentelefon: 0171 260 8182
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