Krankmeldung und Beurlaubungsantrag
Krankmeldung Ihres Kindes:
Bereits am ersten Tag, an dem Ihr Kind in der Schule fehlt, sind Sie verpflichtet im Sekretariat telefonisch Ihr Kind zu entschuldigen.
Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt in der Schule fehlt, müssen Sie zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung bei der/dem Klassenlehrer:in abgeben. Dazu können Sie die unten stehende Vorlage für eine Krankmeldung nutzen.
Falls Sie das Fehlen Ihres Kindes nicht melden und wir Sie auch telefonisch nicht erreichen können, müssen wir - auch zur Sicherheit des Kindes - von einer Schuldistanz ausgehen und dies dem Bezirksamt melden.
Antrag auf Beurlaubung Ihres Kindes:
Sollten Sie Ihr Kind, aus zwingenden Gründen, zeitweise vom Unterricht befreien müssen, müssen Sie bei der Schulleitung einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Die Schulleitung entscheidet dann, nach Rücksprache mit der/dem Klassenlehrer:in, ob der Antrag genehmigt wird. Damit wir eine fundierte Entscheidung fällen können, ist es wichtig, dass Sie diesen Antrag sehr genau begründen. SIe können dazu die unten stehende Vorlage benutzen.